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Gerichtsurteil: Cookie-Daten können als sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO gelten

Gerichtsurteil: Cookie-Daten können als sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO gelten

Flowsery Team
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TL;DR — Kurzantwort

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Ein Gericht hat entschieden, dass durch Cookies erfasste Browserdaten unter der DSGVO als sensible personenbezogene Daten gelten können, wenn sie Gesundheits-, politische oder religiöse Informationen offenbaren -- was eine ausdrĂŒckliche Einwilligung und DSFAs erfordert, die den meisten Analytics-Setups fehlen.

Gerichtsurteil: Cookie-Daten können als sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO gelten

Ein Gerichtsurteil hat festgestellt, dass durch Cookies erfasste Daten sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO darstellen können, wenn sie dazu verwendet werden können, RĂŒckschlĂŒsse auf Gesundheit, politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder andere geschĂŒtzte Kategorien zu ziehen. Dies erhöht die Compliance-Anforderungen fĂŒr cookie-basierte Analytics und Werbung erheblich.

sensible personenbezogene Daten: Die rechtliche Argumentation

Die DSGVO definiert besondere Kategorien sensibler Daten, darunter Gesundheitsinformationen, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen und sexuelle Orientierung. Traditionell wurden diese Kategorien eng ausgelegt. Das Urteil erweiterte diese Auslegung: Wenn Daten dazu verwendet werden können, sensible Informationen abzuleiten -- auch wenn dies nicht der ursprĂŒngliche Erhebungszweck war -- mĂŒssen sie als sensible Daten behandelt werden.

Der durch Cookies erfasste Browserverlauf offenbart unweigerlich sensible Informationen. Ein Nutzer, der gesundheitsbezogene Websites, Seiten politischer Parteien oder religiöser Organisationen besucht, erzeugt Daten, aus denen sensible RĂŒckschlĂŒsse gezogen werden können. Da cookie-basierte Analytics Browsing-Muster in großem Umfang erfassen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Datensatz sensible RĂŒckschlĂŒsse enthĂ€lt, extrem hoch.

Compliance-Auswirkungen

Die Verarbeitung sensibler Daten unter der DSGVO erfordert eine ausdrĂŒckliche Einwilligung -- ein höherer Standard als die gewöhnliche Einwilligung. Sie kann auch verpflichtende Datenschutz-FolgenabschĂ€tzungen auslösen. Die meisten Cookie-Einwilligungsmechanismen erfĂŒllen die Schwelle fĂŒr eine ausdrĂŒckliche Einwilligung nicht, und die meisten Organisationen haben keine DSFAs fĂŒr ihre Analytics-Implementierungen durchgefĂŒhrt.

Die Kernaussage

Dieses Urteil macht die Compliance-Position cookie-basierter Analytics deutlich prekĂ€rer. Organisationen, die gĂ€nzlich auf die Erfassung von Browserdaten verzichten -- durch cookielose, datenschutzorientierte Analytics -- sind nicht betroffen, da sie niemals DatensĂ€tze erstellen, aus denen sensible RĂŒckschlĂŒsse gezogen werden könnten.

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