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Gerichtsurteil: Cookie-Daten können als sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO gelten

Gerichtsurteil: Cookie-Daten können als sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO gelten

Flowsery Team
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TL;DR — Kurzantwort

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Ein Gericht hat entschieden, dass durch Cookies erfasste Browserdaten unter der DSGVO als sensible personenbezogene Daten gelten können, wenn sie Gesundheits-, politische oder religiöse Informationen offenbaren -- was eine ausdrückliche Einwilligung und DSFAs erfordert, die den meisten Analytics-Setups fehlen.

Gerichtsurteil: Cookie-Daten können als sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO gelten

Ein Gerichtsurteil hat festgestellt, dass durch Cookies erfasste Daten sensible personenbezogene Daten unter der DSGVO darstellen können, wenn sie dazu verwendet werden können, Rückschlüsse auf Gesundheit, politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder andere geschützte Kategorien zu ziehen. Dies erhöht die Compliance-Anforderungen für cookie-basierte Analytics und Werbung erheblich.

Die rechtliche Argumentation

Die DSGVO definiert besondere Kategorien sensibler Daten, darunter Gesundheitsinformationen, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen und sexuelle Orientierung. Traditionell wurden diese Kategorien eng ausgelegt. Das Urteil erweiterte diese Auslegung: Wenn Daten dazu verwendet werden können, sensible Informationen abzuleiten -- auch wenn dies nicht der ursprüngliche Erhebungszweck war -- müssen sie als sensible Daten behandelt werden.

Der durch Cookies erfasste Browserverlauf offenbart unweigerlich sensible Informationen. Ein Nutzer, der gesundheitsbezogene Websites, Seiten politischer Parteien oder religiöser Organisationen besucht, erzeugt Daten, aus denen sensible Rückschlüsse gezogen werden können. Da cookie-basierte Analytics Browsing-Muster in großem Umfang erfassen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Datensatz sensible Rückschlüsse enthält, extrem hoch.

Compliance-Auswirkungen

Die Verarbeitung sensibler Daten unter der DSGVO erfordert eine ausdrückliche Einwilligung -- ein höherer Standard als die gewöhnliche Einwilligung. Sie kann auch verpflichtende Datenschutz-Folgenabschätzungen auslösen. Die meisten Cookie-Einwilligungsmechanismen erfüllen die Schwelle für eine ausdrückliche Einwilligung nicht, und die meisten Organisationen haben keine DSFAs für ihre Analytics-Implementierungen durchgeführt.

Die Kernaussage

Dieses Urteil macht die Compliance-Position cookie-basierter Analytics deutlich prekärer. Organisationen, die gänzlich auf die Erfassung von Browserdaten verzichten -- durch cookielose, datenschutzorientierte Analytics -- sind nicht betroffen, da sie niemals Datensätze erstellen, aus denen sensible Rückschlüsse gezogen werden könnten.

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