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Schrems-II-Urteil aktuell: Was es fur Website-Analysen bedeutet

Schrems-II-Urteil aktuell: Was es fur Website-Analysen bedeutet

Flowsery Team
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1 Min. Lesezeit

TL;DR — Kurzantwort

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Mehrere EU-Datenschutzbehorden haben bestatigt, dass Google Analytics nach Schrems II nicht konform ist. Konforme Alternativen umfassen EU-eigene Infrastruktur-Analysen, Selbsthosting oder Anbieter in Landern mit DSGVO-Angemessenheitsbeschluss.

Das Schrems-II-Urteil hat den EU-US Privacy Shield im Juli 2020 fur ungultig erklart und festgestellt, dass US-Uberwachungsgesetze keinen ausreichenden Schutz fur die Daten von EU-Burgern bieten.

Fur Website-Analysen bedeutet das: Google Analytics ist nicht konform (bestatigt durch osterreichische, franzosische und italienische Datenschutzbehorden). Jede Analyse auf US-eigener Infrastruktur ist gefahrdet. IP-Adressen gelten nach der DSGVO als personenbezogene Daten.

Konforme Ansatze umfassen: Analyseanbieter, die EU-Daten ausschliesslich auf EU-eigener Infrastruktur verarbeiten, selbstgehostete Analysen auf EU-Servern, Anbieter in Landern mit DSGVO-Angemessenheitsbeschluss (Kanada, Japan) oder ordnungsgemasse serverseitige Anonymisierung, bevor Daten ein Analysesystem erreichen.

Die Verhandlungen uber den EU-US-Datenschutzrahmen gehen weiter, aber die zugrunde liegenden US-Uberwachungsgesetze bleiben unverandert. Bauen Sie jetzt eine konforme Infrastruktur auf, anstatt auf regulatorische Klarheit zu warten.

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