Von 101 Beschwerden zur europaweiten Durchsetzung: Die vollständige Google-Analytics-DSGVO-Chronologie
Von 101 Beschwerden zur europaweiten Durchsetzung: Die vollständige Google-Analytics-DSGVO-Chronologie
TL;DR — Kurzantwort
1 Min. LesezeitNoyb reichte nach Schrems II 101 Beschwerden in EU-/EWR-Ländern ein und löste damit eine Durchsetzungskaskade von Österreich bis Schweden aus, die eine branchenweite Auseinandersetzung mit US-basierten Analysetools erzwang.
Von 101 Beschwerden zur europaweiten Durchsetzung: Die vollständige Google-Analytics-DSGVO-Chronologie
Die Durchsetzungswelle gegen Google Analytics in ganz Europa entstand nicht spontan. Sie war das Ergebnis einer systematischen Rechtsstrategie der Datenschutzorganisation noyb, die nach dem Schrems-II-Urteil 101 Beschwerden in EU-/EWR-Mitgliedstaaten einreichte.
Die Strategie
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Juli 2020 das EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hatte, reichte noyb 101 Beschwerden gegen Websites ein, die Google Analytics und Facebook Connect nutzten. Jede Beschwerde richtete sich gegen eine Website in einem anderen EU-/EWR-Land und erzeugte so Druck auf jede nationale Datenschutzbehörde, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen.
Die Durchsetzungskaskade
Österreich war das erste Land, in dem die DSB im Januar 2022 Google Analytics als nicht konform einstufte. Frankreich (CNIL), Italien (Garante) und Dänemark (Datatilsynet) folgten mit ähnlichen Entscheidungen. Ungarn, Finnland, Norwegen und Schweden schlossen sich anschließend der Durchsetzungswelle an. Jede Entscheidung verstärkte die anderen und schuf einen europaweiten Konsens.
Die Auswirkungen
Der koordinierte Durchsetzungsansatz zeigte, dass strategische Klagen von Datenschutzorganisationen systemische Veränderungen bewirken können. Die noyb-Beschwerden richteten sich nicht nur gegen einzelne Websites – sie erzwangen eine branchenweite Auseinandersetzung mit der Rechtmäßigkeit US-basierter Analysetools auf dem europäischen Markt.
Aktueller Stand
Während der EU-US-Datenschutzrahmen die Bedenken hinsichtlich der Datenübertragung vorübergehend gemildert hat, steht er vor einer rechtlichen Anfechtung. Organisationen sollten verstehen, dass die zugrundeliegenden Probleme wieder auftreten können und der Aufbau einer Analyse-Infrastruktur, die nicht von transatlantischen Datenübertragungen abhängt, der widerstandsfähigste Ansatz bleibt.
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