Norwegen erklärt Google Analytics für rechtswidrig: Durchsetzung im gesamten EWR geht weiter
Norwegen erklärt Google Analytics für rechtswidrig: Durchsetzung im gesamten EWR geht weiter
TL;DR — Kurzantwort
1 Min. LesezeitNorwegen hat sich der vollständigen nordischen Durchsetzungsfront gegen Google Analytics angeschlossen und damit gezeigt, dass die DSGVO-Durchsetzung im gesamten EWR gilt – nicht nur in den EU-Mitgliedstaaten.
Norwegen erklärt Google Analytics für rechtswidrig: Durchsetzung im gesamten EWR geht weiter
Norwegens Datenschutzbehörde (Datatilsynet) hat entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt. Obwohl Norwegen kein EU-Mitgliedstaat ist, gehört es zum Europäischen Wirtschaftsraum, sodass die DSGVO uneingeschränkt gilt.
Die Entscheidung
Die norwegische Behörde stellte fest, dass Datenübertragungen durch Google Analytics in die Vereinigten Staaten die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllen – im Einklang mit den Entscheidungen der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Entscheidung folgte dem etablierten Durchsetzungsmuster, das durch noyb-Beschwerden ausgelöst wurde.
Bedeutung
Norwegens Entscheidung zeigt, dass die Durchsetzung gegen US-basierte Analysetools über die EU hinaus auf den gesamten EWR ausgedehnt wird. Sie signalisiert außerdem, dass die norwegische Behörde die sich entwickelnde europäische Position unterstützt, wonach Cookie-basierte Analysen mit US-Datentransfers unter den aktuellen Bedingungen nicht rechtskonform umgesetzt werden können.
Die norwegische Behörde veröffentlichte zudem weitergehende Leitlinien zur Webanalyse und empfahl Ansätze, die die Erhebung personenbezogener Daten für Zwecke der Website-Messung minimieren oder ganz vermeiden.
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