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Google Analytics in Europa für rechtswidrig erklärt: Was Website-Betreiber wissen müssen

Google Analytics in Europa für rechtswidrig erklärt: Was Website-Betreiber wissen müssen

Flowsery Team
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1 Min. Lesezeit

TL;DR — Kurzantwort

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Mehrere europäische Datenschutzbehörden haben Google Analytics wegen DSGVO-widriger Datenübertragungen in die USA für rechtswidrig erklärt -- Website-Betreibern drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

In einer richtungsweisenden Entscheidung erklärte die österreichische Datenschutzbehörde (DSB), dass die Übertragung von Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten durch Google Analytics gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Da Millionen von Websites weltweit auf Google Analytics angewiesen sind, löste das Urteil eine Schockwelle in der Branche aus.

Wie es dazu kam

Das Urteil geht auf die „Schrems II"-Entscheidung von 2020 zurück, die das EU-US Privacy Shield für Datenübertragungen für ungültig erklärte. Im Anschluss an diese Entscheidung reichte die Datenschutzorganisation noyb 101 Musterbeschwerden gegen Websites ein, die weiterhin Nutzerdaten über Google Analytics in die USA übermittelten. Anstatt strukturelle Änderungen zur Einhaltung der DSGVO vorzunehmen, versuchten viele US-Technologieunternehmen, das Problem lediglich durch aktualisierte Datenschutzerklärungen zu lösen.

Wer ist noyb?

noyb (none of your business) ist eine österreichische gemeinnützige Organisation, die sich für die Durchsetzung von Datenschutzrechten im Internet einsetzt. Die Gruppe hat Hunderte formelle DSGVO-Beschwerden eingereicht, darunter 422 wegen nicht konformer Cookie-Banner. Ihr Gründer, Max Schrems, ist Jurist und Datenschutzaktivist, dessen rechtliche Klagen die transatlantische Datenübertragungslandschaft grundlegend verändert haben.

Was das für Website-Betreiber bedeutet

Die praktische Konsequenz ist klar: Wer sich auf Google Analytics verlässt, setzt sich einem echten rechtlichen Risiko aus. Gemäß der DSGVO können Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen -- je nachdem, welcher Betrag höher ist. Website-Betreiber sollten datenschutzfreundliche Analyse-Alternativen prüfen, die Daten innerhalb Europas speichern und keine personenbezogenen Informationen an US-Server übertragen.

Folgeentscheidungen in ganz Europa

  • Januar 2022: Die niederländische Datenschutzbehörde warnte, dass Google Analytics in den Niederlanden für rechtswidrig erklärt werden könnte
  • Februar 2022: Frankreichs Datenschutzbehörde (CNIL) kam zum selben Ergebnis wie Österreich
  • September 2022: Die dänische Datenschutzbehörde stufte Google Analytics als unvereinbar mit europäischen Datenschutzvorschriften ein

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