Adobe Analytics unter DSGVO-Prüfung: Die gleichen rechtlichen Probleme wie Google Analytics
Adobe Analytics unter DSGVO-Prüfung: Die gleichen rechtlichen Probleme wie Google Analytics
TL;DR — Kurzantwort
1 Min. LesezeitAdobe Analytics steht vor denselben DSGVO-Problemen bei der Datenübertragung wie Google Analytics. Das Schrems-II-Urteil betrifft alle US-basierten Analysetools, nicht nur Google.
Adobe Analytics unter DSGVO-Prüfung: Die gleichen rechtlichen Probleme wie Google Analytics
Während Google Analytics die meiste Aufmerksamkeit europäischer Datenschutzbehörden auf sich gezogen hat, steht Adobe Analytics vor denselben grundlegenden DSGVO-Compliance-Herausforderungen. Als US-basierter Dienst, der personenbezogene Daten erhebt und auf amerikanische Server überträgt, unterliegt Adobe Analytics denselben Bedenken bei der Datenübertragung, die zu Durchsetzungsmaßnahmen in ganz Europa geführt haben.
Das gemeinsame Problem
Die DSGVO-Compliance-Probleme betreffen nicht nur Google Analytics, sondern jede Analyseplattform, die personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten überträgt. Adobe Analytics erhebt personenbezogene Daten über Cookies und Identifikatoren, verarbeitet diese Daten auf US-basierter Infrastruktur und wird von einem Unternehmen betrieben, das dem US-Überwachungsrecht unterliegt.
Regulatorische Aufmerksamkeit
Europäische Datenschutzbehörden haben begonnen, Adobe Analytics neben anderen US-basierten Analysetools zu prüfen. Die rechtliche Argumentation, die zu Urteilen gegen Google Analytics geführt hat, gilt gleichermaßen für Adobe Analytics: Die Schrems-II-Entscheidung betrifft alle EU-US-Datenübertragungen, nicht nur die eines bestimmten Unternehmens.
Was das bedeutet
Organisationen, die Adobe Analytics nutzen, sollten nicht davon ausgehen, dass sie vom Durchsetzungstrend gegen US-basierte Analysetools ausgenommen sind. Die gleiche Risikobewertung und Compliance-Prüfung, die für Google Analytics gilt, gilt auch für Adobe Analytics und andere US-basierte Tracking-Lösungen.
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